Was ist criminal intent?

Criminal Intent (Vorsatz)

Criminal Intent, im Deutschen als Vorsatz bezeichnet, ist ein zentrales Konzept im Strafrecht. Es beschreibt den geistigen Zustand, den eine Person haben muss, um für eine Straftat verantwortlich gemacht zu werden. Einfach ausgedrückt, es geht darum, ob die Person wissentlich und willentlich gehandelt hat, um eine Straftat zu begehen.

Kernaspekte:

  • Definition: Criminal Intent bedeutet, dass der Täter wusste, dass seine Handlung eine Straftat darstellt und er diese trotzdem begangen hat. Es ist die bewusste Entscheidung, ein rechtswidriges Verhalten auszuführen.

  • Arten von Vorsatz:

    • Direkter Vorsatz (dolus directus 1. Grades): Der Täter will genau das, was er tut, und handelt mit dem Ziel, den Erfolg (z.B. Tod des Opfers) herbeizuführen. (siehe: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Direkter%20Vorsatz)
    • Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades): Der Täter weiß, dass sein Handeln zwangsläufig zu einem bestimmten Erfolg führen wird (z.B. Sprengung eines Flugzeugs, um eine Person zu töten, obwohl er weiß, dass alle Insassen sterben werden), auch wenn dieser Erfolg nicht sein eigentliches Ziel ist.
    • Eventualvorsatz (dolus eventualis): Der Täter hält den Erfolg (z.B. Tod des Opfers) für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf. Er handelt, obwohl er weiß, dass seine Handlung zu einer Straftat führen kann. (siehe: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Eventualvorsatz)
  • Beweislast: Die Staatsanwaltschaft muss den Vorsatz des Angeklagten beweisen. Dies kann schwierig sein, da es sich um einen inneren Zustand handelt. Der Vorsatz kann oft nur aus den äußeren Umständen der Tat (z.B. Art der Handlung, Motiv des Täters, Äußerungen des Täters) geschlossen werden.

  • Bedeutung für die Strafbarkeit: Das Vorliegen von Vorsatz ist oft eine Voraussetzung für die Strafbarkeit. Fehlt der Vorsatz, kann der Täter unter Umständen wegen Fahrlässigkeit bestraft werden, wenn die Tat fahrlässig begangen wurde. (siehe: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Fahrlässigkeit)

  • Irrtum: Ein Irrtum über die Tatsachen oder das Recht kann den Vorsatz ausschließen. Zum Beispiel, wenn der Täter irrtümlich annimmt, dass er in Notwehr handelt. (siehe: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Irrtum)